Lexikon der Rechtsbegriffe
Abmarkung
Amtshandlungen zur örtlichen Kennzeichnung von Grenzpunkten festgestellter > Grenzen mit dauerhaften Grenzzeichen (Vermessungsgesetz, § 22)
Abschreibung
Ausbuchung von Grundstücken oder Grundstücksteilen aus einem Grundbuchblatt
Abstandsfläche
Fläche vor Gebäudewänden, die zur Gewährleistung einer angemessenen Belichtung und Belüftung und aus Brandschutzgründen von > Grenzen und anderen Abstandsflächen frei bleiben muss (Bauordnung, § 6)
Absteckung
Übertragung der Projektgeometrie aus Bauzeichnungen oder Berechnungen in die Örtlichkeit
Abweichung
den geltenden planungs- oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften entgegenstehender Umstand, der im Baugenehmigungsverfahren zugelassen oder versagt werden kann
ALB
Automatisiertes Liegenschaftsbuch
ALK
Automatisierte Liegenschaftskarte, digitale Form der Flurkarte
Amtlicher Lageplan
Lageplan als Bauvorlage
Auflassung
vor einem Notar beurkundete Einigung zweier Parteien über einen Grundstückskauf, wird im Grundbuch eingetragen (Bürgerliches Gesetzbuch, § 925)
Baufenster
allgemeine Bezeichnung für die überbaubare Grundstücksfläche, die sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan ergibt
Baufluchtlinie
Vorläufer der vorderen Baugrenze, f. f. (förmlich festgestellte) Baufluchtlinien gelten als übergeleitetes Planungsrecht in Gebieten ohne festgesetzten Bebauungsplan
Baugrenze
im Bebauungsplan festgesetzte Linie, bis zu der gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung, § 23)
Baugrundstück
der Teil eines Grundstücks, der nach dem Bauplanungsrecht bebaut werden darf
Baulast
Einschränkung der Nutzbarkeit eines Grundstücks oder Grundstücksteils, wird im Baulastenverzeichnis der Bezirke geführt
Baulinie
im Bebauungsplan festgesetzte Linie, auf die zwingend gebaut werden muss (Baunutzungsverordnung, § 23)
Baumassenzahl
umbauter Raum im Verhältnis zur Baugrundstücksfläche (Baunutzungsverordnung, § 21)
Baunutzungsplan
vorbereitender Bauleitplan von 1960, der in Verbindung mit der Bauordnung von 1958 und förmlich festgestellten Fluchtlinien als qualifizierter Bebauungsplan gilt, wenn kein Bebauungsplan festgesetzt ist
Bauordnungsrecht
Rechtsvorschriften zur Regelung der baulich-technischen Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen, insbesondere Bauordnung und Bauverfahrensverordnung
Bauplanungsrecht
Rechtsvorschriften zur Festlegung der rechtlichen Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit und zur Regelung der flächenbezogenen Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Baustufe
Angabe im Baunutzungsplan zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken
Bauvorlagen
für die Beurteilung des Bauvorhabens oder für die Bearbeitung des Bauantrags erforderliche Unterlagen, die bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind (Bauverfahrensverordnung, § 1)
Bebauungsplan
Instrument des Bauplanungsrechts zur Regelung der Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken, verbindlicher Bauleitplan
Bebauungstiefe
im Bebauungsplan durch Baulinien, Baugrenzen, Straßenbegrenzungslinien oder textliche Beschreibung festgesetzter Bereich, innerhalb dessen gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung, § 23)
Besitz
tatsächliche Gewalt über eine Sache
Besitzstandsgrenze
örtlich vorhandene Einfriedung, die den Besitz (nicht zwingend das Eigentum) räumlich begrenzt
BMZ
Abkürzung für Baumassenzahl
BNP
Abkürzung für Baunutzungsplan
Eigentum
rechtmäßiger Besitz
Flur
regionale Einheit des Liegenschaftskatasters, im regionalen Zusammenhang innerhalb einer Gemarkung liegende Gruppe von Flurstücken
Flurkarte
darstellender Teil des Liegenschaftskatasters und amtliches Kartenwerk von Berlin, enthält die Geometrie und Bezeichnung aller Flurstücke und Gebäude, wird unter der Bezeichnung ALK digital geführt
Flurstück
kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters, geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche, wird neu nummeriert, wenn seine Form verändert wird (Vermessungsgesetz, § 15)
Flurstücksgrenze
Begrenzung eines Flurstücks, bestimmt und gesichert durch die Angaben in den Katasterunterlagen
Flurstückskennzeichen
eindeutige Bezeichnung eines Flurstücks, besteht aus Landes-, Gemarkungs-, Flur- und Flurstücksnummer
Flurstücksverschmelzung
katastertechnische Zusammenfassung bestehender Flurstücke zu einem neuen selbstständigen Flurstück durch Wegfall bestehender Flurstücksgrenzen, die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden und Teile eines Grundstücks sein, die im Grundbuch entweder nicht oder gleich belastet sind; wenn sie nicht Teile eines Grundstücks sind, muss ein einheitliches Grundstück gebildet werden können
Flurstückszerlegung
katastertechnische Aufteilung eines bestehenden Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke auf Grund der Bildung neuer Flurstücksgrenzen nach Grenzvermessung und Grenzfeststellungsverfahren, Voraussetzung für eine Grundstücksteilung
Fortführungsmitteilung
Bekanntgabe von Änderungen im Liegenschaftskataster
Gebäudeklasse
Ordnungsmerkmal für Gebäude mit Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Brandschutzanforderungen und Abstandsflächen von Bauvorhaben (Bauordnung, § 2)
Gebäudevermessung
Erfassung von Gebäuden oder Veränderungen des Grundrisses von Gebäuden zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (Vermessungsgesetz, § 19)
Gemarkung
regionale Einheit des Liegenschaftskatasters, umfasst eine oder mehrere Fluren
Geschossflächenzahl
Summe der Grundflächen der Vollgeschosse im Verhältnis zur Baugrundstücksfläche
(Baunutzungsverordnung, § 20)
GFZ
Abkürzung für Geschossflächenzahl
Grenzabsteckung
Herstellung bestehender Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit auf der Grundlage einwandfreier Katasterunterlagen
Grenze
Besitzstandsgrenze, Flurstücksgrenze, Grundstücksgrenze oder örtliche Grenze
Grenzermittlung
Sachverständige Bewertung des Sachverhalts zur Lage einer bestehenden Flurstücksgrenze mit dem Ziel der Grenzfeststellung, wenn die Katasterunterlagen nicht einwandfrei sind
Grenzfeststellung
Amtshandlungen zur verbindlichen Festlegung von Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster (Vermessungsgesetz, § 20)
Grenzherstellung
Oberbegriff für Grenzabsteckung und Grenzermittlung
Grenztermin
Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen für die Festlegung einer neu zu bildenden Flurstücksgrenze, für die Grenzermittlung oder für die Abmarkung, wird in einer Niederschrift protokolliert (Vermessungsgesetz, § 21)
Grenzvermessung
Vermessung zur Festlegung neu zu bildender Flurstücksgrenzen, zur Herstellung bestehender Flurstücksgrenzen oder zur Abmarkung von Grenzpunkten
Grenzzeichen
Kennzeichen von Grenzpunkten, müssen dauerhaft und als solche erkennbar sein: Grenzsteine oder grenzsteinähnliche Marken, Bolzen und Nägel, deren Kopfflächen die Aufschrift „Grenzpunkt“ tragen sowie bisweilen auch Meißelzeichen
Grundbuch
öffentliches Verzeichnis der Grundstücke, wird bei den Amtsgerichten geführt
Grundbuchblatt
Verzeichnis von Grundstücken eines Eigentümers, besteht aus dem Bestandsverzeichnis mit den laufenden Nummern der Grundstücke, der Abteilung I mit den Eigentümerangaben, der Abteilung II mit den Lasten und Beschränkungen der Grundstücke sowie der Abteilung III mit den Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
Grundflächenzahl
überbaute Fläche im Verhältnis zur Baugrundstücksfläche (Baunutzungsverordnung, § 19)
Grundstück
Buchungseinheit des Grundbuchs, Bezeichnung für ein oder mehrere Flurstücke, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer laufenden Nummer geführt werden
Grundstücksgrenze
Abgrenzung der Eigentumsrechte an Grundstücken nach dem Grundbuch, fällt in der Regel mit der Flurstücksgrenze zwischen verschiedenen Grundstücken zusammen
Grundstücksteilung
grundbuchliche Abschreibung eines oder mehrerer Flurstücke eines Grundstücks und Eintragung als selbstständiges oder Teil eines anderen Grundstücks durch Erklärung des Eigentümers gegenüber einem Notar
Grundstücksvereinigung
grundbuchliche Zusammenführung von Grundstücken auf eine laufende Nummer des Bestandsverzeichnisses eines Grundbuchblatts durch Erklärung des Eigentümers gegenüber einem Notar, Voraussetzung für eine Flurstücksverschmelzung
GRZ
Abkürzung für Grundflächenzahl
HGW
Abkürzung für höchster gemessener Grundwasserstand
Katasterunterlagen
Vermessungsschriften und andere Unterlagen, die zur Einrichtung, Fortführung oder Erneuerung des Liegenschaftskatasters übernommen worden sind, Bestandteil des Liegenschaftskatasters, auch bezeichnet als Katasterzahlenwerk
Lage- und Höhenbescheinigung
Nachweis über die ordnungsgemäße Errichtung baulicher Anlagen, wird fallweise von der Bauaufsichtsbehörde in der Baugenehmigung gefordert
Lageanschluss
Anschluss einer Vermessung an das amtliche Bezugskoordinatensystem, wird durch differentielle GPS-Messung durchgeführt
Lageplan als Bauvorlage
Lageplan mit vorgeschriebenem Inhalt zur Beurteilung eines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde, wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt (Bauverfahrensverordnung, § 3)
Liegenschaftsbuch
beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters, enthält Angaben zu Flächen, Eigentümern und zur Nutzung von Flurstücken sowie Verweise auf die zugehörigen Grundbuchblätter, wird unter der Bezeichnung ALB in automatisierten Datenverarbeitungsverfahren geführt
Liegenschaftskarte
Flurkarte
Liegenschaftskataster
Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Liegenschaften und amtliches Verzeichnis der Grundstücke, Sammlung der Merkmale aller Flurstücke und Gebäude, besteht aus Liegenschaftsbuch und Flurkarte sowie den Katasterunterlagen, wird bei den Vermessungsämtern der Bezirke geführt (Vermessungsgesetz, § 14 und folgende)
Nutzungsberechnung
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung durch Nachweis der zulässigen, vorhandenen und geplanten Grund- und Geschossfläche und, soweit nach den planungsrechtlichen Vorgaben erforderlich, der Baumasse sowie der Grund-, Geschossflächen- oder Baumassenzahl, Bestandteil des Lageplans als Bauvorlage
ÖbVI Vergütungsordnung
gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Vergütung für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
Öffentliche Bestellung
im Vermessungswesen die staatliche Zulassung zur Durchführung öffentlich-rechtlicher Aufgaben im freiberuflichen Rahmen (Vermessungsgesetz, § 2 und 3)
Örtliche Grenze
Verbindungslinie zwischen örtlich vorhandenen Grenzzeichen, Gebäudepunkten und Punkten von dauerhaften Grenzeinrichtungen, soweit diese in den Katasterunterlagen nachgewiesen sind
Örtlichkeit
reale Welt in Abgrenzung zu der in Plänen, Karten, Zeichnungen oder Berechnungen abgebildeten Realität
Sonderung
Festlegung neu zu bildender Flurstücksgrenzen ohne örtliche Vermessung unter bestimmten katastertechnischen Voraussetzungen
Straßenbegrenzungslinie
im Bebauungsplan festgesetzte Trennlinie zwischen Straßen- und Grundstücksbereich
Straßenfluchtlinie
Vorläufer der Straßenbegrenzungslinie, f. f. (förmlich festgestellte) Straßenfluchtlinien gelten als übergeleitetes Planungsrecht in Gebieten ohne festgesetzten Bebauungsplan
Teilung
Grundstücksteilung
Vereinigung
Grundstücksvereinigung
Vergütungsordnung
ÖbVI Vergütungsordnung
Vermessungsgebührenordnung
gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Gebühren für Leistungen der Vermessungsämter
Vermessungsschriften
Vermessungsrisse (-zeichnungen), Mess- und Berechnungsprotokolle, die der Dokumentation einer Vermessung dienen, werden bei jeder Liegenschaftsvermessung angefertigt und beim Vermessungsamt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht
Vermessungsstelle
für die Durchführung öffentlich-rechtlicher Vermessungsaufgaben zuständige Institution, in Berlin die Abteilung III der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die bezirklichen Vermessungsämter und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Vermessungsgesetz, § 2)
Vermessungsunterlagen
flurstücksbezogene Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, werden zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen benötigt und auf Antrag vom Vermessungsamt zusammengestellt
Verschmelzung
Flurstücksverschmelzung
Vollgeschoss
bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Bauvorhabens zu berücksichtigendes Geschoss, wird je nach Baugebiet und den dort geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben unterschiedlich definiert (Bauordnung, § 2)
zeHGW
zu erwartender witterungsbedingt höchster Grundwasserstand, berechnet auf Grund eines mathematischen Grundwasserströmungsmodells
o
Zerlegung
Flurstückszerlegung
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